
Auf Grund eines Erlasses des Landes NRW sind ab dem 17.03. bis zunächst 19.04.2020 alle Sportstätten (Sporthallen, Sportaußenanlagen) zu schließen. Eine Nutzung jeglicher Art der TSV-Anlagen sind in der Zeit verboten!
Auf Grund eines Erlasses des Landes NRW sind ab dem 17.03. bis zunächst 19.04.2020 alle Sportstätten (Sporthallen, Sportaußenanlagen) zu schließen. Eine Nutzung jeglicher Art der TSV-Anlagen sind in der Zeit verboten!
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